Wissenswertes rund um unsere Praxis

Im Krankheitsfall bei Fußproblemen muss es schnell gehen. Damit Ihr Praxisbesuch bei uns reibungslos verläuft, haben wir hier für Sie wichtige Informationen rund um unsere Praxisabläufe zusammengestellt.

Wir beraten Sie gern speziell auf Ihr Anliegen und Fußproblem individuell. 

Wir führen auch "kosmetische" Behandlungen durch. Das heißt, wenn Ihnen "nichts weiter" fehlen sollte, Sie keinerlei Beschwerden mitbringen, können wir auch den Fuß pflegerisch bearbeiten.

 

 

 

Bitte planen Sie sich für die Behandlung ausreichend Zeit ein (ca 1 Stunde) und kommen Sie bestenfalls 5 Minuten eher zu Ihrem geplanten Termin. 

 

Erfragen Sie bitte auch vorab die aktuellen Preise und bringen Sie bestenfalls ein Rezept von Ihrem Arzt mit!

 

 

Terminabsagen
Sollten Sie einmal verhindert sein und einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie diesen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Frühzeitig abgesagte Termine können dann ggf. anderweitig vergeben werden. Falls die Absage zu spät oder gar nicht erfolgt, müssen wir Ihnen den Termin in Rechnung stellen.

 

Ersttermin: Was Sie mitbringen sollten

Idealerweise tragen Sie bequeme Kleidung. Sie sollten an die Verordnung Ihres Arztes sowie an eventuell vorhandene Befunde und Röntgenaufnahmen denken. Bitte informieren Sie sich über die derzeit aktuelle Preisliste.

 

Patientenvertrag & Honorarvereinbarung
Vor Behandlungsbeginn wird zwischen Therapeut und Privatpatient ein schriftlicher Behandlungsvertrag abgeschlossen, in dem auch die Preise aufgeführt sind. In diesem Vertrag wird explizit darauf hingewiesen, dass es sein kann, dass die Versicherung des Patienten vielleicht nicht den vollen Honorarsatz erstattet.

 

Selbstzahlerleistungen
Unter dem Begriff Selbstzahlerleistungen werden all diejenigen Leistungen zusammengefasst, die nicht über eine Verordnung sondern direkt mit dem Patienten abgerechnet werden, wie z.B. das Weiter-/Behandeln ohne Rezept und Präventionsmaßnahmen.

 

Mehrwertsteuer
Seit dem 1. Januar 2012 erhebt der Staat 19 % Mehrwertsteuer auf fußpflegerische/podologische Leistungen, die ohne ärztliche Verordnung erbracht werden. Sie haben aber die Möglichkeit, sich von Ihrem Arzt eine Privat-Verordnung über podologische Behandlungen ausstellen zu lassen, dann erhebt der Staat keine Mehrwertsteuer auf die Podologie.
 

 

Sollten Sie noch Fragen haben, schreiben Sie uns gerne eine Mail oder rufen Sie an.

 

 

 

Der Behandlungsablauf in unserer Praxis

 

- die Füße werden angeschaut, mit einem speziell pflegendem Spray vorbereitet

dieses Spray dient dazu, Verhornungen aufzuweichen, und wirkt desinfizierend und reinigend

(Eine Desinfektion der Füße findet vor und nach der Behandlung statt)

- damit dieses Spray seine volle Wirkung bei Verhornungen an den Füßen zeigen kann wird handelsübliche Frischhaltefolie um die Füße gewickelt (Klarsichtfolie) 

Fußbäder werden NICHT durchgeführt (Fußbäder haben einen kosmetischen Effekt, verfälschen das Hautbild und können bei kleineren Verletzungen zu Komplikationen führen. Eine Folge dessen wären Entzündungen oder gar Sepsis/ Blutvergiftung)

- es werden zuerst die Nägel / Zehenbereich behandelt

Nägel gekürzt, Nagelplatte ggf. dünner beschliffen, Nagelfalz gereinigt, Zehenzwischenbereich angeschaut und bei Problemen wie Hühneraugen, Nagelpilz oder eingewachsenen Nägeln rechtzeitig eingegriffen und Empfehlungen ausgesprochen

- nachdem der Zehenbereich wieder "in Ordnung" gebracht wurde schauen wir uns die Fußsohle genau an, die Frischhaltefolie wird abgewickelt (bei Kunden/Patienten mit Verhornungen) 

- die Hornhaut wird fachgerecht mit dem Skalpell und einem Schleifer abgetragen und geglättet

- zum Abschluss gehört auch eine Pflege, die typspezifisch ausgewählt wird (gegen pilzempfindliche Haut, sensible und allergisch reagierende Haut oder auch für stark beanspruchte Haut - wir haben für Sie speziell angepasste Fußcremes und Schäume).

Lacke werden nicht angeboten oder auf die Nägel gebracht. 

 

 

 

 

Hygiene wird bei uns groß geschrieben

Alle Instrumente werden nach den neuesten Hygienerichtlinien steril verpackt und vorher ordnungsgemäß aufbereitet. 

Alle Mitarbeiter nehmen regelmäßig an Schulungen teil und besitzen den Sachkundenachweis zur Aufbereitung von Medizinprodukten gem. § 8 MPBetreibV

 

Die Anforderungen an die Sachkenntnis des mit der Medizinprodukteaufbereitung betrauten Personals ergeben sich aktuell aus der MPBetreibV und aus der RKI-BfArM-Empfehlung “Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten”. Hierbei werden unter anderem folgende Inhalte zur Sachkenntnis in der aktuellen RKI-BfArM-Empfehlung gefordert:

 

Fachspezifische Instrumentenkunde,

Kenntnisse in der Hygiene und Mikrobiologie inkl. Übertragungswege und

Risikobewertung sowie Einstufung von Medizinprodukten gemäß der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim RKI und BfArM zu den Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten.

Die Aufbereitung von Medizinprodukten ist in einer Arzt- und Podologiepraxis tägliche Routine. Besonders hierin bestehen Gefahren für Personal und Patienten. Eine ordnungsgemäße und hygienisch sichere Aufbereitung von Medizinprodukten sicherzustellen und dabei die erforderliche Patientensicherheit zu gewährleisten ohne die Rechtsvorschriften und Anforderungen an die Aufbereitung von Medizinprodukten zu kennen ist praktisch nicht möglich.

 

 

Hier finden Sie uns

Lisa's Podologiepraxis

Zugspitzstraße 2 a

85591 Vaterstetten

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